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Bewertung

Sachwertverfahren: Berechnung mit Beispiel und Sachwertfaktor

Was kostet es, Ihre Immobilie heute neu zu bauen? Das Sachwertverfahren liefert die Antwort.

Was ist das Sachwertverfahren?

Das Sachwertverfahren bewertet eine Immobilie nach dem Grundsatz: Was würde es kosten, das Gebäude heute in gleicher Art und Güte neu zu errichten, abzüglich der alters- und zustandsbedingten Wertminderung? Es ist das substanzorientierte Bewertungsverfahren und wird vor allem bei selbstgenutzten Immobilien eingesetzt, bei denen weder Vergleichsdaten (Vergleichswertverfahren) noch Mieteinnahmen (Ertragswertverfahren) eine zuverlässige Wertermittlung ermöglichen.

Die Grundformel ist einfach:

Sachwert = Bodenwert + Gebäudesachwert (NHK − Alterswertminderung) × Marktanpassungsfaktor

Das Verfahren beantwortet die Frage: Wie viel Substanz steckt in dieser Immobilie? Ein frisch saniertes Einfamilienhaus in Köln Rodenkirchen mit hochwertiger Ausstattung hat mehr Substanzwert als ein unsaniertes Haus gleicher Größe in gleicher Lage, und das Sachwertverfahren bildet genau diesen Unterschied ab.

Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich

Das Sachwertverfahren ist in den §§ 21 bis 23 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) geregelt. Ergänzend gelten die Sachwertrichtlinien (SW-RL) des Bundesministeriums sowie die NHK-2010-Tabellen als Grundlage für die Herstellungskosten.

Typische Anwendungsfälle:

  • Selbstgenutzte Einfamilienhäuser: Der häufigste Einsatzfall. Hier gibt es oft keine vergleichbaren Transaktionen und keine Mieteinnahmen als Bewertungsgrundlage.
  • Zweifamilienhäuser mit Selbstnutzung: Ähnliche Situation wie bei EFH.
  • Villen und gehobene Wohnhäuser: Individuelle Objekte mit wenig Vergleichsdaten.
  • Sonderobjekte: Denkmäler, umgebaute Industriegebäude, Architektenhäuser.
  • Neubauten: Bei gerade errichteten Gebäuden gibt das Sachwertverfahren den tatsächlichen Herstellungsaufwand wieder.

In der Praxis: Das Sachwertverfahren wird in Köln vor allem für freistehende Einfamilienhäuser in den Vororten eingesetzt, Rodenkirchen, Junkersdorf, Widdersdorf, Brück. In dicht besiedelten Stadtteilen mit vielen Transaktionen (Ehrenfeld, Nippes, Sülz) ist das Vergleichswertverfahren oft aussagekräftiger.

Bodenwert ermitteln

Der Bodenwert ist die erste Komponente des Sachwertverfahrens. Er wird unabhängig vom Gebäude ermittelt, so, als wäre das Grundstück unbebaut.

Bodenwert = Grundstücksfläche × Bodenrichtwert (ggf. mit Anpassungen)

Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln ermittelt und alle zwei Jahre aktualisiert. Sie sind online über BORIS NRW (Bodenrichtwertinformationssystem) kostenlos abrufbar.

Bodenrichtwerte in Köln (Beispiele, Stand 2025/2026):

  • Altstadt Nord / Altstadt Süd: 2.500 bis 5.000 €/m²
  • Lindenthal: 800 bis 1.500 €/m²
  • Rodenkirchen: 600 bis 1.200 €/m²
  • Junkersdorf: 700 bis 1.100 €/m²
  • Porz: 200 bis 450 €/m²
  • Chorweiler: 150 bis 300 €/m²

Anpassungen des Bodenrichtwerts: Der Bodenrichtwert gilt für ein „normales" Grundstück in der jeweiligen Zone. Abweichungen werden korrigiert:

  • Grundstücksgröße weicht erheblich vom Richtwertgrundstück ab
  • Ungünstige Form (z. B. sehr schmal, Hanglage)
  • Erschließungszustand (voll erschlossen oder teilerschlossen)
  • Baulasten oder Wegerechte

Der Bodenwert macht in Köln oft 30 bis 60 % des Gesamtwerts aus, in Bestlagen sogar mehr. Das bedeutet: Selbst ein stark sanierungsbedürftiges Haus in Lindenthal hat allein durch das Grundstück einen erheblichen Wert.

Normalherstellungskosten (NHK 2010)

Die Normalherstellungskosten (NHK) geben an, was es kosten würde, das Gebäude heute in gleicher Art und Güte neu zu errichten. Grundlage sind die NHK-2010-Tabellen, die vom Bundesministerium veröffentlicht werden und regelmäßig über Baupreisindizes aktualisiert werden.

Die NHK werden bestimmt durch:

  • Gebäudeart: Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus etc.
  • Ausstattungsstandard: Einfach, mittel, gehoben oder stark gehoben
  • Geschosszahl und Kellerausbau: Mehr Geschosse = geringere Kosten pro m² (Skaleneffekt)

NHK-Richtwerte pro m² Bruttogrundfläche (Stand 2025/2026, indexiert):

  • Einfamilienhaus, einfacher Standard: 900 bis 1.200 €/m²
  • Einfamilienhaus, mittlerer Standard: 1.200 bis 1.600 €/m²
  • Einfamilienhaus, gehobener Standard: 1.600 bis 2.100 €/m²
  • Einfamilienhaus, stark gehobener Standard: 2.100 bis 2.800+ €/m²
  • Doppelhaushälfte, mittlerer Standard: 1.100 bis 1.500 €/m²
  • Reihenhaus, mittlerer Standard: 1.000 bis 1.400 €/m²

Wichtig: Die NHK beziehen sich auf die Bruttogrundfläche (BGF), nicht auf die Wohnfläche. Die BGF umfasst alle Geschossflächen einschließlich Außenwände, also typischerweise 20 bis 30 % mehr als die Wohnfläche.

Baunebenkosten: Zusätzlich zu den reinen Baukosten werden Baunebenkosten (Architektenhonorar, Baugenehmigung, Bauüberwachung, Vermessung) angesetzt, typischerweise 15 bis 20 % der Herstellungskosten.

Außenanlagen: Garage, Stellplatz, Gartenmauer, Terrasse, Einfriedung und sonstige bauliche Außenanlagen werden separat bewertet, pauschal ca. 3 bis 5 % der Gebäudeherstellungskosten oder über Einzelansätze.

Alterswertminderung berechnen

Ein 50 Jahre altes Gebäude ist nicht mehr so viel wert wie ein Neubau, die Alterswertminderung (AWM) berücksichtigt den alters- und zustandsbedingten Wertverlust. Nach ImmoWertV wird die lineare Alterswertminderung verwendet:

AWM = Gebäudealter / Gesamtnutzungsdauer × 100 %

Gesamtnutzungsdauer (GND) nach Anlage 1 ImmoWertV:

  • Einfamilienhäuser: 70 bis 100 Jahre (je nach Bauweise)
  • Doppel-/Reihenhäuser: 60 bis 80 Jahre
  • Mehrfamilienhäuser: 60 bis 80 Jahre
  • Massivbau > Fertighaus (historisch, heute angeglichen)

Beispiel: EFH Baujahr 1985, Gesamtnutzungsdauer 80 Jahre → Gebäudealter 2026: 41 Jahre → AWM = 41/80 = 51,3 % → Das Gebäude hat noch 48,7 % seines Neuwerts.

Aber: Die lineare AWM bildet den realen Wertverlauf nur unvollkommen ab. Ein gut gepflegtes und modernisiertes Haus verliert langsamer an Wert. Deshalb wird die Restnutzungsdauer bei Modernisierung angehoben (siehe nächster Abschnitt), was die AWM reduziert.

Mindest Restnutzungsdauer: Auch bei sehr alten Gebäuden wird eine Mindest-RND von ca. 20 bis 30 % der GND angesetzt, solange das Gebäude noch nutzbar ist. Ein bewohntes Gründerzeithaus wird nicht auf null abgeschrieben.

Marktanpassungsfaktor

Der vorläufige Sachwert (Bodenwert + Gebäudesachwert nach Alterswertminderung) spiegelt nicht zwangsläufig den Marktwert wider. In vielen Regionen weichen Sachwerte und tatsächliche Marktpreise erheblich voneinander ab. Der Marktanpassungsfaktor (auch: Sachwertfaktor) korrigiert diese Differenz.

Marktanpassungsfaktor = Tatsächlicher Kaufpreis / Vorläufiger Sachwert

Der Gutachterausschuss ermittelt den Marktanpassungsfaktor aus realen Transaktionen und veröffentlicht ihn im Grundstücksmarktbericht. Wie sich der Immobilienmarkt in Köln aktuell entwickelt, beeinflusst diesen Faktor maßgeblich.

Typische Marktanpassungsfaktoren in Köln:

  • Gute Lagen (Lindenthal, Rodenkirchen, Marienburg): 1,1 bis 1,4 → Markt zahlt mehr als den Sachwert
  • Mittlere Lagen (Braunsfeld, Klettenberg, Mülheim): 0,9 bis 1,2
  • Einfache Lagen (Chorweiler, Porz Finkenberg): 0,6 bis 0,9 → Markt zahlt weniger als den Sachwert

Das bedeutet: In begehrten Lagen übersteigt die Nachfrage die reine Substanz, Käufer zahlen einen „Lageaufschlag". In weniger gefragten Lagen dagegen ist das Gebäude mehr wert als das, was der Markt bereit ist zu zahlen. Der Marktanpassungsfaktor ist deshalb entscheidend für ein realistisches Bewertungsergebnis.

Achtung: Ohne Marktanpassungsfaktor wäre der Sachwert in vielen Fällen praxisfern. Ein EFH in Porz mit 400.000 Euro Sachwert wird am Markt vielleicht nur für 300.000 Euro verkauft (Faktor 0,75), während ein vergleichbares EFH in Lindenthal trotz identischem Sachwert 520.000 Euro erzielt (Faktor 1,30).

Beispielrechnung: Einfamilienhaus in Köln Brück

Bewertungsobjekt: Freistehendes Einfamilienhaus, Köln Brück, Baujahr 1992, massiv, mittlerer Ausstattungsstandard, Grundstück 450 m², Wohnfläche 145 m² (BGF ca. 180 m²), Keller voll unterkellert, Garage, Garten. Modernisierungen: Heizung 2018, Fenster 2020.

Schritt 1: Bodenwert

  • Bodenrichtwert Köln Brück: ca. 380 €/m²
  • Bodenwert: 450 m² × 380 € = 171.000 Euro

Schritt 2: Gebäudeherstellungskosten (NHK)

  • NHK 2010 für EFH, mittlerer Standard, freistehend: ca. 800 €/m² BGF (Basisjahr 2010)
  • Baupreisindex 2010 → 2026: ca. Faktor 1,65
  • Indexierte NHK: 800 × 1,65 = 1.320 €/m² BGF
  • Gebäudeherstellungskosten: 180 m² BGF × 1.320 € = 237.600 €
  • Baunebenkosten (16 %): 237.600 × 0,16 = 38.016 €
  • Herstellungskosten Gebäude: 275.616 Euro

Schritt 3: Außenanlagen

  • Garage (Einzelgarage, massiv): ca. 15.000 €
  • Terrasse, Einfriedung, Gartenanlage: ca. 10.000 €
  • Außenanlagen gesamt: 25.000 Euro

Schritt 4: Alterswertminderung

  • Gesamtnutzungsdauer EFH massiv: 80 Jahre
  • Gebäudealter: 34 Jahre (2026 − 1992)
  • Modernisierungszuschlag (Heizung + Fenster): ca. +5 Jahre → fiktives Alter 29 Jahre
  • Restnutzungsdauer: 80 − 29 = 51 Jahre
  • AWM: 29/80 = 36,3 %
  • Gebäudesachwert nach AWM: (275.616 + 25.000) × (1 − 0,363) = 300.616 × 0,637 = 191.492 Euro

Schritt 5: Vorläufiger Sachwert

  • Bodenwert: 171.000 €
  • Gebäudesachwert nach AWM: 191.492 €
  • Vorläufiger Sachwert: 362.492 Euro

Schritt 6: Marktanpassung

  • Marktanpassungsfaktor für EFH in Köln Brück: ca. 1,05
  • Sachwert (marktangepasst): 362.492 × 1,05 = ca. 380.600 Euro

Der Verkehrswert dieses Einfamilienhauses beträgt nach dem Sachwertverfahren rund 380.000 Euro.

Modernisierungen beeinflussen den Sachwert erheblich, da sie die Restnutzungsdauer verlängern und die Alterswertminderung reduzieren. Berechnen Sie hier, welchen Wertzuwachs geplante Maßnahmen bringen können.

Einfluss von Modernisierung und Sanierung

Modernisierungen sind der größte Hebel im Sachwertverfahren, sie verlängern die Restnutzungsdauer und reduzieren damit die Alterswertminderung erheblich. Besonders eine energetische Sanierung wirkt sich positiv auf den Sachwert aus.

Modernisierungselemente und ihre Wirkung:

  • Dach (Eindeckung und Dämmung): Hohe Bedeutung, ca. 4 bis 6 Jahre Zuschlag auf die RND
  • Fenster und Außentüren: Mittlere Bedeutung, ca. 2 bis 4 Jahre Zuschlag
  • Heizung: Hohe Bedeutung, ca. 4 bis 6 Jahre Zuschlag
  • Elektroinstallation: Mittlere Bedeutung, ca. 2 bis 3 Jahre Zuschlag
  • Sanitärinstallation: Mittlere Bedeutung, ca. 2 bis 3 Jahre Zuschlag
  • Bäder und Küche: Geringe bis mittlere Bedeutung, ca. 1 bis 3 Jahre Zuschlag
  • Fassadendämmung (WDVS): Hohe Bedeutung, ca. 3 bis 5 Jahre Zuschlag
  • Grundrissänderung/Ausbau: Mittlere Bedeutung, ca. 2 bis 4 Jahre Zuschlag

Bei einer Komplettsanierung (Kernsanierung) kann die Restnutzungsdauer auf bis zu 90 % der Gesamtnutzungsdauer angehoben werden, das Gebäude wird praktisch wie ein Neubau bewertet. Für viele dieser Maßnahmen stehen zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse über die KfW-Förderung zur Verfügung.

Praxisbeispiel: Ein EFH Baujahr 1960 (Alter: 66 Jahre, GND 80 Jahre) hätte rechnerisch nur noch 14 Jahre RND und eine AWM von 82,5 %. Wurde das Haus aber 2015 ausführlich saniert (Dach, Heizung, Fenster, Fassade, Elektrik, Bäder), kann die RND auf 40 bis 50 Jahre angehoben werden, die AWM sinkt auf 37 bis 50 %. Der Gebäudesachwert verdoppelt sich dadurch oder mehr.

Typische Fehler beim Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ist technisch anspruchsvoll, folgende Fehler kommen häufig vor:

  • Falsche BGF-Berechnung: Die Bruttogrundfläche wird aus Bauzeichnungen oder Aufmaß ermittelt. Wird versehentlich die Wohnfläche statt der BGF verwendet, sind die Herstellungskosten 20 bis 30 % zu niedrig.
  • Baupreisindex vergessen: Die NHK 2010 müssen auf das aktuelle Preisniveau indexiert werden. Ohne Indexierung (Faktor ca. 1,65 Stand 2026) ist der Gebäudewert massiv zu niedrig.
  • Modernisierung nicht berücksichtigt: Ohne Modernisierungszuschlag wird ein saniertes Haus wie ein unsaniertes bewertet, das verfälscht das Ergebnis erheblich.
  • Marktanpassungsfaktor fehlt: Ohne Marktanpassung liefert das Sachwertverfahren einen theoretischen Substanzwert, der mit dem tatsächlichen Marktwert wenig zu tun haben kann.
  • Ausstattungsstandard falsch eingestuft: Die Grenze zwischen „mittel" und „gehoben" ist fließend. Eine Fehleinschätzung verändert die NHK um 300 bis 500 €/m².
  • Außenanlagen vergessen: Eine Doppelgarage (25.000 bis 40.000 €), Pflasterung, Gartenmauer und professionelle Gartenanlage können zusammen einen fünfstelligen Wertbeitrag leisten.
  • Bodenwert aus veralteten Bodenrichtwerten: Bodenrichtwerte werden nur alle 2 Jahre aktualisiert. In dynamischen Märkten können sie zum Stichtag bereits veraltet sein.

Wann passt das Sachwertverfahren, wann andere Bewertungsverfahren?

Jedes der drei normierten Verfahren hat seinen idealen Anwendungsbereich:

  • Sachwertverfahren: Selbstgenutzte EFH, Villen, Sonderobjekte → Frage: „Was kostet der Neubau minus Alterung?"
  • Vergleichswertverfahren: ETW, Reihenhäuser, Grundstücke → Frage: „Was zahlt der Markt für vergleichbare Objekte?"
  • Ertragswertverfahren: MFH, Gewerbe, Kapitalanlagen → Frage: „Welchen Ertrag liefert das Objekt?"

Stärken des Sachwertverfahrens:

  • Unabhängig von Vergleichsdaten und Mieteinnahmen
  • Bildet den Substanzwert und Zustand des Gebäudes direkt ab
  • Gut geeignet für individuelle Objekte und Neubauten
  • Nachvollziehbare Herleitung über Baukosten

Schwächen des Sachwertverfahrens:

  • Ohne Marktanpassungsfaktor keine Marktorientierung
  • Viele Einzelannahmen (NHK, Ausstattung, Modernisierung) bieten Spielraum für Abweichungen
  • In Lagen mit starker Nachfrage (oder schwacher Nachfrage) kann der Sachwert erheblich vom Marktwert abweichen

In der Gutachterpraxis werden für ein EFH in Köln typischerweise Sach- und Vergleichswertverfahren kombiniert. Bei Wonora nutzen wir den Substanzwertansatz als Plausibilitätskontrolle neben der Marktpreisanalyse, um einen verlässlichen Angebotspreis zu empfehlen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Sachwertverfahren?

Das Sachwertverfahren berechnet den Immobilienwert anhand der Herstellungskosten des Gebäudes (abzüglich Alterswertminderung) plus dem Bodenwert. Es wird vor allem für selbst genutzte Einfamilienhäuser und besondere Objekte angewendet, bei denen keine ausreichenden Vergleichsverkäufe vorhanden sind. Der ermittelte Sachwert wird durch den Sachwertfaktor an die Marktgegebenheiten angepasst.

Wann wird das Sachwertverfahren eingesetzt?

Das Sachwertverfahren wird angewendet, wenn keine ausreichenden Vergleichsverkäufe vorhanden sind (z. B. in wenig aktiven Märkten oder bei sehr besonderen Immobilien) und die Immobilie nicht zur Erzielung von Erträgen genutzt wird. Es ist das typische Verfahren für Einfamilienhäuser, Villen und öffentliche Gebäude. Für vermietete Objekte wird meist das Ertragswertverfahren bevorzugt.

Was ist die Alterswertminderung beim Sachwertverfahren?

Die Alterswertminderung (AWM) berücksichtigt, dass ein Gebäude mit zunehmendem Alter an Wert verliert. Sie wird berechnet als: Verhältnis von Alter zu Gesamtnutzungsdauer. Bei einer Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren und einem Gebäudealter von 40 Jahren beträgt die AWM 50 %. Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern und die AWM reduzieren.

Wie unterscheidet sich der Sachwert vom Verkehrswert?

Der Sachwert ist das Ergebnis des rechnerischen Bewertungsverfahrens. Der Verkehrswert (Marktwert) berücksichtigt zusätzlich den sogenannten Sachwertfaktor, der das lokale Marktgeschehen abbildet. Je nach Marktlage kann der Verkehrswert deutlich über oder unter dem reinen Sachwert liegen. In Köln ist der Verkehrswert aufgrund hoher Nachfrage oft höher als der rechnerische Sachwert.

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