Maklerprovision: Höhe, Berechnung und wer zahlt
Seit Dezember 2020 gilt das neue Gesetz zur Verteilung der Maklerkosten. Was bedeutet das für Verkäufer und Käufer?
Kurz gesagt
- Seit dem 23.12.2020 gilt bei Wohnungen und Einfamilienhäusern die Halbteilung (§ 656c BGB): Beauftragen Verkäufer und Käufer den Makler, zahlen beide gleich viel.
- In NRW sind 3,57 % je Seite inklusive Mehrwertsteuer üblich, zusammen 7,14 %.
- Berechnung: Kaufpreis mal 3,57 %. Bei 400.000 € sind das 14.280 € je Seite. Fällig wird die Provision erst mit dem notariellen Kaufvertrag.
Inhaltsverzeichnis
- Geschichte der Provisionsregelung in Deutschland
- Die wichtigsten Regelungen des Provisionsgesetzes
- Provisionshöhe im Bundesländervergleich
- Wann wird die Provision fällig?
- Kann man die Provision verhandeln?
- Innen- und Außenprovision
- Provision bei Vermietung: Das Bestellerprinzip
- Steuerliche Absetzbarkeit der Provision
- Was die Provision tatsächlich abdeckt
Geschichte der Provisionsregelung in Deutschland
Die Maklerprovision beim Immobilienkauf war in Deutschland lange Zeit uneinheitlich geregelt. Bis Ende 2020 galt in vielen Bundesländern das sogenannte Bestellerprinzip nicht für Kaufimmobilien, der Käufer trug die gesamte Provision allein. In Bundesländern wie Berlin, Brandenburg oder Hamburg zahlte der Käufer bis zu 7,14 % Provision, während der Verkäufer keinen Cent beisteuerte. In anderen Regionen hatte sich eine freiwillige Teilung etabliert.
Mit den stark gestiegenen Immobilienpreisen wuchs der politische Druck, die Provisionslast fair zwischen den Parteien zu verteilen. Am 23. Dezember 2020 trat das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser" in Kraft. Es gilt für alle Kaufverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser, bei denen der Käufer ein Verbraucher ist.
Die wichtigsten Regelungen des Provisionsgesetzes
- Halbteilung bei Verkäuferauftrag: Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf der Käufer maximal die Hälfte der Provision tragen. Der Verkäuferanteil muss mindestens so hoch sein wie der Käuferanteil.
- Käuferauftrag: Beauftragt umgekehrt der Käufer den Makler, kann der Verkäufer maximal die Hälfte übernehmen.
- Doppeltätigkeit: Ist der Makler für beide Seiten tätig (der häufigste Fall), gilt automatisch die Halbteilung.
- Nachweispflicht: Der Käufer muss erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat. Der Makler muss den Zahlungsnachweis vorlegen.
- Textformerfordernis: Der Maklervertrag muss in Textform geschlossen werden, mündliche Vereinbarungen sind unwirksam.
Provisionshöhe im Bundesländervergleich
Die Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern hat sich regional unterschiedlich entwickelt. Seit dem Provisionsgesetz wird die Gesamtprovision in der Regel hälftig geteilt:
- Nordrhein Westfalen: 7,14 % gesamt (3,57 % + 3,57 %), inkl. MwSt.
- Bayern: 7,14 % gesamt (3,57 % + 3,57 %), inkl. MwSt.
- Berlin: 7,14 % gesamt (3,57 % + 3,57 %), inkl. MwSt.
- Hamburg: 6,25 % gesamt (3,125 % + 3,125 %), inkl. MwSt.
- Hessen: 5,95 % gesamt (2,975 % + 2,975 %), inkl. MwSt.
- Niedersachsen: 7,14 % oder 5,95 % gesamt, je nach Region
In Köln und ganz NRW ist die Gesamtprovision von 7,14 % (je 3,57 % für Käufer und Verkäufer) der marktübliche Standard.
Wann wird die Provision fällig?
Ein häufiges Missverständnis: Die Maklerprovision wird nicht bei Unterzeichnung des Maklervertrags fällig, sondern erst bei erfolgreicher Vermittlung. Die Fälligkeit setzt mehrere Bedingungen voraus:
- Wirksamer Maklervertrag in Textform
- Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers
- Notarielle Beurkundung des Kaufvertrags, erst mit der Beurkundung ist der Kaufvertrag rechtswirksam und die Provision fällig
- Kausalzusammenhang zwischen Maklertätigkeit und Kaufvertrag
Kommt der Kaufvertrag nicht zustande, etwa weil die Finanzierung des Käufers scheitert oder der Verkäufer es sich anders überlegt, wird keine Provision fällig. Bei Wonora gilt dieses Erfolgsprinzip ausdrücklich: Wir berechnen unsere Provision nur im Erfolgsfall.
Kann man die Provision verhandeln?
Grundsätzlich ja. Die Provisionshöhe ist nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern Verhandlungssache zwischen Auftraggeber und Makler. In der Praxis ist der Verhandlungsspielraum allerdings begrenzt, da professionelle Makler erhebliche Vorleistungen erbringen: Bewertung, Erstellung des Exposés, Bilder vom Profifotograf, Vermarktung auf Portalen, Bonitätsprüfung von Interessenten, Besichtigungen, Verhandlungsführung und Abwicklung bis zum Notar.
Vorsicht ist bei auffällig niedrigen Provisionsangeboten geboten. Wer deutlich unter dem Marktpreis anbietet, muss an anderer Stelle sparen, häufig zulasten der Vermarktungsqualität oder der persönlichen Betreuung. Im schlimmsten Fall bleibt das Ergebnis unter dem erzielbaren Verkaufspreis, was den vermeintlichen Provisionsvorteil mehr als aufhebt.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenprovision?
In der Maklerbranche wird zwischen Innen- und Außenprovision unterschieden:
- Innenprovision: Der Anteil, den der Auftraggeber (meist der Verkäufer) zahlt. Diese Provision wird in Immobilienanzeigen nicht ausgewiesen.
- Außenprovision: Der Anteil, den der Käufer zahlt. Dieser muss in der Immobilienanzeige angegeben werden.
Seit dem Provisionsgesetz 2020 darf die Außenprovision (Käuferanteil) die Innenprovision (Verkäuferanteil) nicht übersteigen. In der gängigsten Konstellation, 3,57 % Innenprovision und 3,57 % Außenprovision, sind beide Anteile identisch.
Provision bei Vermietung: Das Bestellerprinzip
Für Mietimmobilien gilt seit dem 1. Juni 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. Da in der Regel der Vermieter den Makler beauftragt, trägt er auch die Kosten. Die übliche Provision bei der Vermietung beträgt maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Dieses Bestellerprinzip gilt ausschließlich für Mietwohnungen, nicht für den Kauf von Immobilien, wo das oben beschriebene Halbteilungsprinzip greift.
Steuerliche Absetzbarkeit der Provision
Die steuerliche Behandlung der Maklerprovision hängt vom Verwendungszweck der Immobilie ab:
- Kapitalanlage: Für Käufer, die die Immobilie vermieten, ist die Maklerprovision als Anschaffungsnebenkosten absetzbar. Sie wird über die Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben.
- Selbstnutzung: Kauft der Käufer die Immobilie zur Eigennutzung, ist die Provision steuerlich nicht absetzbar.
- Verkäufer mit Kapitalanlage: Der Verkäuferanteil der Provision kann als Veräußerungskosten den steuerpflichtigen Gewinn mindern, relevant bei Verkäufen innerhalb der Spekulationsfrist.
Was die Provision tatsächlich abdeckt
Eine professionelle Maklertätigkeit umfasst weit mehr als das Aufschließen der Tür bei einer Besichtigung. Der Leistungskatalog eines seriösen Maklers wie Wonora beinhaltet:
- Fundierte Marktwertermittlung der Immobilie
- Beschaffung und Prüfung aller verkaufsrelevanten Unterlagen
- Professionelle Fotografie und Erstellung eines hochwertigen Exposés
- Vermarktung auf allen relevanten Portalen und Kanälen
- Vorqualifizierung von Kaufinteressenten und Bonitätsprüfung
- Durchführung und Organisation aller Besichtigungstermine
- Professionelle Preisverhandlung im Interesse des Auftraggebers
- Koordination des Notartermins und Prüfung des Kaufvertragsentwurfs
- Begleitung bis zur Übergabe und Erstellung des Übergabeprotokolls
Bei Wonora ist die Provision an einen klar definierten Leistungsumfang gekoppelt. Wir arbeiten transparent und ergebnisorientiert, die Provision wird ausschließlich im Erfolgsfall fällig.
Provision berechnen: Drei Rechenbeispiele aus Köln
Die Provision wird auf den Bruttokaufpreis berechnet, der zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wurde. Inklusive Mehrwertsteuer beträgt der Standardsatz in NRW 3,57 Prozent je Partei. Drei typische Beispiele:
- Eigentumswohnung 75 m² in Köln Sülz, Kaufpreis 425.000 Euro: 425.000 × 3,57 % = 15.172,50 Euro Provision je Seite. Verkäufer und Käufer zahlen jeweils diesen Betrag. Gesamtprovision: 30.345 Euro brutto.
- Reihenhaus 130 m² in Frechen, Kaufpreis 580.000 Euro: 580.000 × 3,57 % = 20.706 Euro je Seite. Gesamtprovision 41.412 Euro brutto.
- Einfamilienhaus 180 m² in Köln Lindenthal, Kaufpreis 1.200.000 Euro: 1.200.000 × 3,57 % = 42.840 Euro je Seite. Gesamtprovision 85.680 Euro brutto. In dieser Preisklasse wird über die Provision teilweise verhandelt, vor allem bei Bestandskunden oder mehreren parallelen Mandaten.
Wichtig: Bei Einbauküchen, Möbeln oder anderem beweglichen Inventar, das gesondert im Kaufvertrag als Inventar ausgewiesen wird, fällt auf diesen Teil keine Grunderwerbsteuer und auch keine Maklerprovision an. Eine saubere Trennung im Kaufvertrag kann mehrere tausend Euro sparen.
Wann fällt keine Provision an?
Die Erfolgsprovision setzt einen Vermittlungs- oder Nachweiserfolg voraus. In diesen Fällen entsteht kein Provisionsanspruch:
- Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt: Springt der Käufer vor der Beurkundung ab, scheitert die Finanzierung oder zieht der Verkäufer sein Angebot zurück, fällt keine Provision an. Sie übernehmen kein Risiko für die Vorleistungen des Maklers.
- Bei wirtschaftlicher Identität: Wenn Käufer und Verkäufer verwandt sind oder bereits vorab in geschäftlicher Verbindung standen, kann ein Provisionsanspruch entfallen. Hier ist die Rechtsprechung uneinheitlich, im Zweifel sollte ein Anwalt die Konstellation prüfen.
- Bei eigener Vorkenntnis: Wenn der Käufer das Objekt nachweislich bereits vor dem Maklerkontakt kannte (z. B. weil es zuvor schon andernorts beworben wurde), kann der Provisionsanspruch ebenfalls strittig sein.
- Bei mangelhafter Belehrung: Wer als Makler die gesetzliche Widerrufsbelehrung oder Pflichtinformationen verletzt, kann den Provisionsanspruch komplett verlieren. Wir achten bei Wonora penibel auf die Einhaltung aller formalen Anforderungen.
Provisionspraxis in Köln und Umgebung
In Köln und im rheinischen Umland ist die Provisionsteilung von je 3,57 Prozent seit Inkrafttreten des Gesetzes im Dezember 2020 vollständig durchgesetzt. Vor 2020 war in NRW die so genannte Außenprovision üblich: Der Käufer trug die volle Provision von oft 7,14 Prozent allein. Diese Praxis ist nicht mehr zulässig bei der Vermittlung zwischen privaten Käufern und Verkäufern.
Aus unserer Praxis bei Wonora in Köln, Bonn, Leverkusen und im rheinischen Umland:
- Bei höherpreisigen Objekten (über 1 Million Euro Kaufpreis) wird in etwa 40 Prozent der Fälle über die Provisionshöhe verhandelt. Reduzierungen auf 3,0 oder 2,5 Prozent kommen vor, meist im Rahmen von Bestandskunden Mandaten.
- Bei kleineren Eigentumswohnungen unter 250.000 Euro ist der Standardsatz die Regel, weil der absolute Aufwand für eine Vermarktung ähnlich hoch ist wie bei größeren Objekten.
- Bei sogenannten Bestellermandaten, bei denen der Verkäufer den Makler beauftragt, achtet die Gerichtspraxis genau auf das Halbteilungsgebot. Ein Vertrag, der die volle Provision vom Käufer fordert, wäre unwirksam.
- Sonderform Bestellerprinzip bei der Vermietung: Hier zahlt seit 2015 ausschließlich der Vermieter, maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Eine Beteiligung des Mieters ist gesetzlich ausgeschlossen.
Provision, Festpreis oder Flat Fee: Was ist sinnvoll?
Auf dem Markt treten zunehmend Anbieter mit alternativen Honorarmodellen auf. Eine kurze Einschätzung:
- Klassische Erfolgsprovision (3,57 Prozent): Der Makler wird nur bezahlt, wenn er erfolgreich vermittelt. Höchste Risikoteilung zugunsten des Auftraggebers. Standard bei Wonora.
- Festpreis Modelle: Online Anbieter werben mit Pauschalen ab 4.900 Euro. Vorteil: Kostentransparenz. Nachteil: Geringe oder keine persönliche Betreuung, Vermarktung meist standardisiert und ohne lokale Marktkenntnis. Für einfache Standardobjekte mit klarer Nachfragelage kann das funktionieren, bei komplexeren Vermarktungen führt es häufig zu niedrigeren Erlösen, die die Pauschal Ersparnis übersteigen.
- Erfolgsabhängige Bonusmodelle: Manche Anbieter koppeln einen Teil der Provision an erzielten Mehrerlös. In der Praxis schwer zu vereinbaren, weil der Referenzwert strittig ist.
- Stunden Honorar: Bei Wertgutachten durch öffentlich bestellte Sachverständige üblich (80 bis 180 Euro pro Stunde). Für Maklertätigkeit unüblich.
Welches Modell für Sie passt, hängt von Ihrer Risikobereitschaft und der Komplexität Ihres Verkaufs ab. Wir beraten Sie gerne unverbindlich, welcher Weg in Ihrem Fall den besseren Erlös bringt.
Häufig gestellte Fragen
Wer zahlt seit 2020 die Maklerprovision?
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt das Halbteilungsgebot: Verkäufer und Käufer tragen die Provision jeweils zu gleichen Teilen. In NRW typischerweise 3,57 Prozent je Seite (inklusive Mehrwertsteuer).
Wann wird die Provision fällig?
Bei der Vermittlung von Eigentumswohnungen oder Häusern erst nach erfolgreicher notarieller Beurkundung des Kaufvertrags. Vor der Beurkundung fällt keine Provision an, auch wenn der Makler bereits Leistungen erbracht hat.
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Grundsätzlich ja, in der Praxis aber selten unter 3,0 Prozent. Bei höherpreisigen Objekten (über 1 Million Euro) wird häufiger verhandelt. Wichtig: Die Provision muss schriftlich vereinbart sein, mündliche Absprachen sind unwirksam.
Kann ich die Maklerprovision steuerlich absetzen?
Bei selbstgenutzten Immobilien nicht. Bei vermieteten Immobilien sind sowohl Käufer Provision (als Anschaffungsnebenkosten) als auch Verkäuferprovision (als Werbungskosten beim Verkauf) absetzbar. Eine Steuerberatung im Einzelfall wird empfohlen.
Was passiert, wenn der Kaufvertrag scheitert?
Kommt der notariell beurkundete Kaufvertrag nicht zustande, fällt grundsätzlich keine Provision an. Eine Ausnahme besteht nur, wenn dies bewusst durch eine der Vertragsparteien vereitelt wurde und Schadensersatzansprüche entstehen.
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