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Ratgeber

Steuern sparen mit Immobilien: Alle Möglichkeiten 2026

Immobilieneigentümer haben erhebliche Möglichkeiten, legal Steuern zu sparen. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Hebel.

Steuerliche Grundlagen: Warum Immobilien besonders steuergünstig sind

Immobilien gehören zu den steuerlich attraktivsten Anlageformen in Deutschland. Wer eine Immobilie vermietet, kann eine Vielzahl von Kosten direkt gegen seine Mieteinnahmen rechnen, und in vielen Jahren sogar steuerliche Verluste erzielen, die das zu versteuernde Einkommen aus anderen Quellen wie dem Gehalt reduzieren. Das Finanzamt beteiligt sich damit indirekt an den Kosten der Investition. Wer die Regeln kennt und strategisch handelt, kann über die gesamte Haltedauer einer Immobilie Zehntausende Euro Steuern sparen.

Dieser Leitfaden erklärt alle relevanten Steuerstrategien für Vermieter und Immobilienkäufer in Deutschland, mit besonderem Blick auf Köln und NRW, wo spezifische Gegebenheiten wie die Grundsteuerreform und der hohe Anteil denkmalgeschützter Altbauten besondere Möglichkeiten eröffnen.

AfA: Abschreibung als wichtigstes Steuerwerkzeug

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist das Herzstück der Immobilienbesteuerung. Sie erlaubt es Vermietern, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes über viele Jahre steuerlich geltend zu machen, auch wenn das Gebäude in der Realität an Wert gewinnt. Die AfA mindert jedes Jahr die steuerpflichtigen Mieteinnahmen, ohne dass tatsächlich Geld fließt. Es handelt sich um einen reinen Buchposten mit echter Steuerwirkung.

Lineare AfA: 2% und 3% je nach Baujahr

Die klassische lineare AfA richtet sich nach dem Fertigstellungsjahr des Gebäudes:

  • 2% pro Jahr für Gebäude, die vor dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, das entspricht einer Abschreibungsdauer von 50 Jahren
  • 3% pro Jahr für neue Wohngebäude, die ab dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden, Abschreibungsdauer 33 Jahre

Berechnungsbeispiel: Sie kaufen eine Bestandsimmobilie in Köln Nippes für 420.000 €. Der Grundstücksanteil beträgt laut Bodenrichtwert 30% = 126.000 €. Der abschreibungsfähige Gebäudewert liegt bei 294.000 €. Die jährliche AfA beträgt 2% × 294.000 € = 5.880 €. Bei einem Grenzsteuersatz von 42% spart das jährlich rund 2.470 € Einkommensteuer, vollständig ohne zusätzliche Ausgabe.

Degressive AfA §7 Abs. 5a EStG: 5% für Neubauten ab 2023

Seit dem Jahressteuergesetz 2022 gibt es für neue Wohngebäude eine deutlich attraktivere Option: die degressive AfA nach §7 Abs. 5a EStG. Diese gilt für Wohngebäude, bei denen der Bauantrag nach dem 30. September 2023 gestellt wurde oder der Kauf nach diesem Stichtag vertraglich abgeschlossen wurde.

Der Abschreibungssatz beträgt 5% pro Jahr vom jeweiligen Restwert, also degressiv fallend. Im ersten Jahr werden 5% der gesamten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgeschrieben, im zweiten Jahr 5% vom verbleibenden Restwert und so weiter. Die maximale Laufzeit beträgt 50 Jahre. Besonders wichtig: Es ist jederzeit möglich, zur linearen AfA zu wechseln, aber nicht umgekehrt. Der optimale Zeitpunkt für diesen Wechsel ist dann erreicht, wenn die lineare AfA (Restbuchwert geteilt durch verbleibende Nutzungsjahre) höher ausfällt als 5% des Restwertes.

In den ersten Jahren ergibt die degressive AfA deutlich höhere Abzugsbeträge als die lineare Variante, was den steuerlichen Vorteil zeitlich nach vorne zieht, ein wesentlicher Vorteil angesichts des Zeitwerts des Geldes.

Sonder AfA §7b: Zusätzliche 20% für sozialen Wohnungsbau

Die Sonder AfA nach §7b EStG erlaubt es, in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung jeweils 5% der Herstellungskosten zusätzlich zur regulären AfA abzuschreiben, insgesamt also bis zu 20% extra. Die Voraussetzungen:

  • Neubau einer Mietwohnung (keine Sanierung)
  • Bauantrag zwischen 1. September 2018 und 31. Dezember 2026
  • Herstellungskosten maximal 4.800 € pro Quadratmeter Wohnfläche
  • Vermietung zu Wohnzwecken für mindestens 10 Jahre
  • Die Mietwohnung darf nicht an Familienangehörige ohne Marktzins vermietet werden

Die Sonder AfA ist deckungsgleich mit der regulären AfA ansetzbar. Wer also in Jahr 1 sowohl die reguläre lineare AfA als auch die Sonder AfA nutzt, kann im ersten Jahr bis zu 8% der Herstellungskosten steuerlich geltend machen.

Denkmal AfA §7i: Das steuerliche Schwergewicht

Für denkmalgeschützte Gebäude gilt eine besonders großzügige Regelung. Wer ein Baudenkmal saniert und die Kosten von der zuständigen Denkmalbehörde bescheinigen lässt, kann 9% der Sanierungskosten über 8 Jahre und anschließend 7% über weitere 4 Jahre abschreiben, macht zusammen 100% der Sanierungskosten in zwölf Jahren. Das ist deutlich schneller als die reguläre AfA und gilt zusätzlich zur normalen Gebäude AfA.

In Köln ist das Potenzial besonders hoch: Die Stadtteile Ehrenfeld, Nippes, Lindenthal und die Innenstadt verfügen über einen hohen Bestand an denkmalgeschützten Gründerzeithäusern und Historismusbauten aus der wilhelminischen Ära. Viele dieser Objekte werden aktuell aufwendig saniert, und bieten Investoren eine der attraktivsten Steuergestaltungen, die das deutsche Steuerrecht kennt.

Wichtig: Die Bescheinigung durch die Untere Denkmalbehörde (in Köln: das Stadtkonservatoramt) muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen beantragt werden. Im Nachhinein ausgestellte Bescheinigungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Was zählt zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK)?

Die AfA-Basis sind die gesamten Anschaffungskosten des Gebäudes. Dabei gehören nicht nur der Kaufpreis dazu, sondern alle Nebenkosten:

  • Kaufpreis laut Kaufvertrag
  • Grunderwerbsteuer (in NRW 6,5%)
  • Notargebühren und Grundbuchkosten
  • Maklerprovision beim Erwerb
  • Erschließungskosten (Ersterschließung)
  • Herstellungskosten für Ausbauten, Erweiterungen, Aufstockungen

Der Grundstücksanteil ist von der AfA-Basis zwingend abzuziehen, da Grund und Boden sich nicht abnutzen. Für Köln schwankt der Grundstücksanteil je nach Lage erheblich: In Stadtteilen mit hohen Bodenrichtwerten wie der Innenstadt, Lindenthal oder Hahnwald kann der Grundstücksanteil 40–60% des Kaufpreises ausmachen. Das mindert die AfA-Basis erheblich und sollte bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt werden.

Erhaltungsaufwand oder Herstellungsaufwand: Der wichtigste Unterschied im Steuerrecht

Die korrekte steuerliche Einordnung von Bau- und Renovierungsmaßnahmen hat erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast, und ist gleichzeitig eine der häufigsten Fehlerquellen bei Vermietern.

Erhaltungsaufwand: Sofortiger Steuerabzug

Erhaltungsaufwand liegt vor, wenn eine Maßnahme den bestehenden Zustand erhält oder in gleicher Art und Weise wiederherstellt. Typische Beispiele: Dachreparatur, Austausch einzelner Fenster, Malerarbeiten, Erneuerung des Bodenbelags, Instandsetzung der Heizungsanlage. Solche Kosten sind sofort und in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar, das ist ein erheblicher Steuervorteil gegenüber einer AfA-Pflicht über Jahrzehnte.

Herstellungsaufwand: Nur über AfA abziehbar

Herstellungsaufwand entsteht, wenn das Gebäude um neue Bestandteile erweitert wird, eine neue Funktion erhält oder wesentlich verbessert wird. Das Finanzamt unterscheidet dabei drei Kriterien: Erweiterung der Nutzfläche, wesentliche Verbesserung der Gebäudesubstanz und Neubauähnlichkeit (z.B. wenn die Kernsanierung den Wert des Altbaus übersteigt). Herstellungsaufwand muss über die AfA-Laufzeit abgeschrieben werden.

Die 15%-Regel: Der wichtigste Fallstrick

Besonders gefährlich ist die sogenannte 15%-Regel für anschaffungsnahen Herstellungsaufwand: Wenn Sie in den ersten drei Jahren nach dem Kauf einer Immobilie Instandhaltungs- und Renovierungskosten aufwenden, die (ohne Umsatzsteuer) mehr als 15% des Gebäudekaufpreises betragen, werden diese Kosten steuerlich als Herstellungskosten eingestuft, auch wenn es sich wirtschaftlich um Erhaltungsmaßnahmen handelt.

Das bedeutet: Sie können diese Kosten nicht sofort absetzen, sondern müssen sie über die AfA-Laufzeit verteilen. Bei einem Gebäudewert von 300.000 € sind das 15% = 45.000 €. Wer kurz nach dem Kauf umfangreich saniert, sollte die Kosten sorgfältig planen und ggf. in Jahr 4 oder später investieren.

Werbungskosten im Detail: Was Vermieter alles absetzen können

Neben der AfA gibt es eine lange Liste weiterer Kosten, die Vermieter als Werbungskosten geltend machen können. Das Ziel ist, die Mieteinnahmen durch legitime Ausgaben möglichst vollständig zu neutralisieren.

  • Finanzierungszinsen: Der wichtigste Posten in der Frühphase. 100% der Zinsen für Darlehen, die zum Immobilienkauf genutzt wurden, sind absetzbar. Bei einem Kaufpreis von 450.000 € und 70% Fremdfinanzierung (315.000 €) zu 3,5% Zins fallen jährlich rund 11.000 € absetzbare Zinsen an.
  • Grundsteuer: Die jährliche Grundsteuer ist vollständig absetzbar. In Köln liegt der Hebesatz nach der Reform 2025 je nach Objekt zwischen 500 und 650 Prozentpunkte, ein nicht unerheblicher Betrag.
  • Gebäudeversicherung: Wohngebäudeversicherung, Haftpflicht, Elementarschadenversicherung.
  • Verwaltungskosten: Hausverwaltung, Buchführung, Steuerberatungskosten (anteilig für die Immobilie).
  • Instandhaltungskosten: Reparaturen, Wartungsverträge (Heizung, Aufzug, Rauchmelder).
  • Maklergebühren für Vermietung: Die Maklerprovision für die Neuvermietung (Bestellerprinzip: i.d.R. Vermieter zahlt) ist vollständig absetzbar.
  • Inserate und Werbungskosten: Onlineinserate bei Immoscout, ImmoweltKosten für Exposés.
  • Fahrtkosten: Fahrten zur Immobilie für Besichtigungen, Übergaben oder Kontrollen (0,30 €/km oder nachgewiesene ÖPNV-Kosten).
  • Prozesskosten: Anwaltskosten bei Mietrechtsstreitigkeiten, Räumungskosten.
  • Kontoführungsgebühren: Für das separate Konto für Mieteinnahmen.
  • Fachliteratur: Bücher und Zeitschriften rund um Vermietung und Immobiliensteuerrecht.

§35a EStG: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten

Wer selbst in der Immobilie wohnt (Eigennutzung) oder Mieter die Handwerkerkosten nicht übernimmt, kann über §35a EStG zusätzlich profitieren: 20% der Lohnkosten für Handwerker sind direkt von der Steuerschuld abziehbar, bis zu 1.200 € pro Jahr (bei Kosten bis zu 6.000 €). Für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigung, Gartenpflege) gilt ein separates Limit von 4.000 € Steuererstattung pro Jahr.

Verlustverrechnung: Negative Mieteinkünfte als Steuervorteil

In vielen Jahren, besonders kurz nach dem Kauf, übersteigen bei einer kreditfinanzierten Immobilie die Werbungskosten (inklusive Zinsen und AfA) die Mieteinnahmen. Das Ergebnis sind negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die mit anderen Einkunftsarten, vor allem dem Arbeitslohn, verrechnet werden dürfen.

Beispiel: Mieteinnahmen 18.000 €/Jahr, Werbungskosten 24.000 €/Jahr (inklusive 11.000 € Zinsen, 5.880 € AfA, Rest sonstige Kosten) → Verlust 6.000 €. Bei einem Gehalt von 80.000 € brutto sinkt das zu versteuernde Einkommen auf 74.000 €. Steuerersparnis bei Grenzsteuersatz 42%: rund 2.500 € pro Jahr.

Die Liebhaberei vermeiden

Das Finanzamt erkennt Verluste aus Vermietung nur an, wenn eine langfristige Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist. Wer über viele Jahre nur Verluste produziert und keine realistische Perspektive auf künftige Überschüsse hat, riskiert, dass das Finanzamt die Tätigkeit als steuerlich irrelevante "Liebhaberei" einordnet, und sämtliche Verluste rückwirkend nicht anerkennt.

Um das zu vermeiden, sollten Sie eine Prognoserechnung über 30 Jahre führen, die eine insgesamt positive Totalrendite zeigt, und diese auf Verlangen dem Finanzamt vorlegen können.

Spekulationssteuer strategisch vermeiden

Gewinne aus dem Verkauf privater Immobilien sind grundsätzlich steuerfrei, aber nur, wenn bestimmte Fristen eingehalten werden.

Die Zehnjahresfrist

Zwischen Kauf und Verkauf einer vermieteten Immobilie müssen mindestens 10 Jahre liegen. Ist diese Frist eingehalten, ist der Veräußerungsgewinn vollständig steuerfrei, egal in welcher Höhe. Bei einem Gewinn von 200.000 € und einem Grenzsteuersatz von 42% entspricht das einer Steuerersparnis von bis zu 84.000 €.

Der relevante Zeitpunkt ist das Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrags, nicht das Datum der Eigentumsübergabe oder Eintragung im Grundbuch. Wer plant, eine 2015 gekaufte Immobilie zu verkaufen, kann das frühestens nach dem Datum der 2015er Beurkundung tun.

Eigennutzung als Ausnahme: 3 Jahre

Eine wichtige Ausnahme gilt für selbstgenutzte Immobilien: Wer eine Immobilie im Verkaufsjahr sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt hat, kann sie steuerfrei verkaufen, unabhängig von der Zehnjahresfrist. Das eröffnet eine interessante Strategie: Eine lange vermietete Immobilie wird kurz vor dem geplanten Verkauf in Eigennutzung überführt. Nach drei Jahren Eigennutzung ist der Verkauf steuerfrei.

Erbenfall und Übertragung

Beim Erwerb durch Erbschaft läuft die Zehnjahresfrist vom ursprünglichen Kaufzeitpunkt des Erblassers weiter. Das bedeutet: Hat der Erblasser die Immobilie bereits vor mehr als 10 Jahren gekauft, ist der Verkauf für den Erben sofort steuerfrei. Bei der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung) beginnt die Frist dagegen neu, ein wichtiger Unterschied bei der Planung.

Grundsteuerreform 2025 in NRW

Seit dem 1. Januar 2025 gilt bundesweit die neue Grundsteuer, basierend auf einer Reform der Grundstücksbewertung. NRW hat sich für das Bundesmodell entschieden, das heißt: Die Bewertung erfolgt auf Basis des Bodenwerts und des Gebäudesachwerts, nicht mehr nach den veralteten Einheitswerten von 1964.

Für Köln hat die Stadtpolitik den Hebesatz so angepasst, dass die Reform aufkommensneutral sein soll. In der Praxis bedeutet das jedoch erhebliche Verschiebungen: Wohnimmobilien in stark gestiegenen Lagen (Innenstadt, Lindenthal, Sülz) werden häufig höher bewertet und zahlen mehr, während periphere Lagen profitieren können. Vermieter sollten ihre neuen Grundsteuerbescheide prüfen und bei offensichtlichen Bewertungsfehlern Einspruch einlegen. Die Grundsteuer bleibt als Werbungskosten vollständig absetzbar.

Vermietung an Familienmitglieder: Die 66%-Regel

Wer eine Immobilie an Kinder, Eltern oder andere Angehörige vermietet, kann den vollen Werbungskostenabzug nur dann geltend machen, wenn die vereinbarte Miete mindestens 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Bei einer Miete zwischen 50% und 66% der Marktmiete ist nur ein anteiliger Werbungskostenabzug möglich. Unterhalb von 50% entfällt der Abzug gänzlich.

In Köln mit seinem angespannten Mietmarkt ist die ortsübliche Vergleichsmiete regelmäßig zu dokumentieren, am besten anhand des Kölner Mietspiegels oder vergleichbarer Wohnungsinserate. Der Mietvertrag sollte wie unter Fremden geschlossen sein: schriftlich, mit Mietkaution, regelmäßigen Mietzahlungen auf ein Konto und Betriebskostenabrechnungen.

Schenkung strategisch nutzen: Steuerfrei Vermögen übertragen

Immobilienvermögen lässt sich durch gezielte Schenkungen innerhalb der Familie steuerfrei auf die nächste Generation übertragen. Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu:

  • Kinder: 400.000 € pro Elternteil, also 800.000 € gesamt
  • Enkel: 200.000 €
  • Ehepartner: 500.000 €
  • Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 €

Eine Immobilie im Wert von 800.000 € kann daher von beiden Elternteilen gemeinsam schenkungsteuerfrei auf ein Kind übertragen werden, wenn die Zehnjahresfrist beachtet wird und keine weiteren Schenkungen in diesem Zeitraum stattgefunden haben. Immobilien werden dabei nach dem steuerlichen Grundbesitzwert (oft unter dem Verkehrswert) bewertet, was den Vorteil weiter erhöht.

Nießbrauchvorbehalt: Gleichzeitig schenken und Einkommen behalten

Eine besonders elegante Gestaltung ist die Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt: Die Immobilie wird dem Kind übertragen, der Elternteil behält jedoch das lebenslange Recht, Mieteinkünfte zu erzielen. Steuerlich werden dabei zwei Vorteile kombiniert: Der Wert des Nießbrauchs mindert den schenkungsteuerlichen Wert der Übertragung. Gleichzeitig versteuern die Eltern weiterhin die Mieteinkünfte, ggf. zu einem günstigeren Steuersatz als das Kind es täte.

Steueroptimierung beim Kauf: Was schon im Kaufvertrag entschieden wird

Inventar separat ausweisen

Wenn eine Immobilie möbliert oder mit Einbauten (Küche, Einbauschränke) verkauft wird, sollte der Wert dieser Gegenstände separat im Kaufvertrag ausgewiesen werden. Grund: Das Inventar unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer (spart 6,5% in NRW auf diesen Anteil), und es kann über kürzere Zeiträume abgeschrieben werden als das Gebäude, zum Beispiel eine Einbauküche über 10 Jahre. Für eine Küche im Wert von 12.000 € ergibt das 1.200 € jährlichen Steuerabzug statt einer Einbeziehung in die 50-jährige Gebäude AfA.

Kaufpreis richtig aufteilen

Das Verhältnis zwischen Grundstücks- und Gebäudewert im Kaufvertrag hat direkte Auswirkungen auf die AfA-Basis. Obwohl das Finanzamt eine offensichtlich manipulierte Aufteilung nicht akzeptiert, besteht bei echter wirtschaftlicher Plausibilität ein gewisser Gestaltungsspielraum. Ein Gutachten eines Sachverständigen zur Kaufpreisaufteilung kann sinnvoll sein, wenn das Finanzamt eine nachteilige Aufteilung festlegen würde.

Instandhaltungsrücklage herausrechnen

Beim Kauf einer Eigentumswohnung gehört zur anteiligen Instandhaltungsrücklage des Käufers. Diese Rücklage ist nicht Teil der Anschaffungskosten und mindert damit die AfA-Basis. Sie sollte daher im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden. Erst wenn Mittel aus der Rücklage für tatsächliche Instandhaltungsmaßnahmen verwendet werden, entstehen absetzbare Werbungskosten.

Immobilien GmbH: Sinnvoll ab einem gewissen Portfolio

Wer mehrere Immobilien hält und einen hohen persönlichen Einkommensteuersatz hat, sollte ab einem Portfolio von etwa 3–5 Einheiten die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH in Betracht ziehen.

Vorteile der Immobilien GmbH

  • Mieteinnahmen werden nur mit 15,825% Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) besteuert statt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45%
  • Thesaurierung: Gewinne, die in der GmbH verbleiben, können wieder investiert werden, ohne vorher privat versteuert zu werden
  • Schutz vor persönlicher Haftung
  • Strukturierte Nachfolge durch Übertragung von GmbH-Anteilen

Nachteile und Risiken

  • Gewerbesteuer: Bei gewerblichem Charakter (mehr als Verwaltung) fällt Gewerbesteuer an. In Köln beträgt der Hebesatz 475%, was zu einer Gesamtsteuerbelastung von rund 30% führt.
  • Beim Verkauf von Immobilien aus der GmbH ist kein steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren möglich, die Zehnjahresregel gilt nur für Privatpersonen
  • Verwaltungsaufwand und laufende Kosten (Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuerberatung)
  • Einlage bestehender Immobilien in die GmbH gilt als Veräußerung und löst ggf. Grunderwerbsteuer und Spekulationssteuer aus

Jährliche Steuercheckliste für Vermieter

Was Vermieter einmal im Jahr tun sollten, um keine steuerlichen Vorteile zu verschenken:

  • Alle Belege für Reparaturen, Instandhaltungen und sonstige Kosten vollständig sammeln und kategorisieren
  • Fahrtenprotokoll für Fahrten zur Immobilie führen
  • Zinsbescheinigung der Bank anfordern
  • Grundsteuerbescheid auf Richtigkeit prüfen
  • AfA-Berechnung auf Korrektheit prüfen, ist die richtige Bemessungsgrundlage angesetzt?
  • Neue Anschaffungen (Möbel, Einbauten) separat erfassen und AfA-Tabelle zuordnen
  • Mieteinnahmen und Betriebskosten dokumentieren
  • Prüfen, ob geplante Sanierungen noch im laufenden Jahr sinnvoll sind (Verlustverrechnung) oder verschoben werden sollten
  • Prüfen, ob die Zehnjahresfrist für den steuerfreien Verkauf in Kürze erreicht wird
  • Prüfen, ob Schenkungsfreibeträge genutzt werden können

Häufig gestellte Fragen

Wie spare ich als Vermieter am meisten Steuern?

Hebel sind: lineare AfA von 2 oder 3 Prozent jährlich, Erhaltungsaufwand sofort absetzbar, Sonder AfA nach § 7b EStG für neue Mietwohnungen, Denkmal AfA nach § 7i EStG (bis 9 Prozent jährlich), Werbungskosten (Verwaltung, Reparaturen, Reisekosten zur Immobilie).

Was ist der Unterschied zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand?

Erhaltungsaufwand (Reparaturen, kleinere Modernisierungen) ist im Jahr der Zahlung voll absetzbar. Herstellungsaufwand (Sanierung über 15 Prozent des Anschaffungswerts in den ersten 3 Jahren, Anbauten, Standardhebung) erhöht die AfA-Basis und wird über die Restnutzungsdauer verteilt.

Was ist die 15-Prozentregel beim Immobilienkauf?

Aufwendungen für Reparaturen und Modernisierungen in den ersten drei Jahren nach Kauf, die 15 Prozent der reinen Anschaffungskosten übersteigen, gelten als nachträgliche Herstellungskosten und mindern damit nicht sofort die Mieteinkünfte. Wichtiger Fallstrick beim Renovierungstiming.

Kann ich Verluste aus Vermietung mit anderen Einkünften verrechnen?

Ja. Negative Mieteinkünfte (z. B. durch Modernisierungen, hohe AfA, Zinsen) können mit anderen positiven Einkünften aus dem gleichen Jahr verrechnet werden. Bei hochverdienenden Privatanlegern oft der attraktivste Steuervorteil von Vermietungsobjekten.

Wie nutze ich die Spekulationsfrist strategisch?

Bei vermieteten Objekten 10 Jahre halten, bevor Sie verkaufen. Dann ist der Wertzuwachs steuerfrei. Bei selbstgenutzten Immobilien reicht eine Eigennutzung im Verkaufsjahr plus den beiden Vorjahren. Bei strategischer Planung über mehrere Verkäufe die Drei Objekte Grenze beachten.

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